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Kanzlei für internationales
Wirtschaftsrecht und Privatrecht

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Kanzlei für Internationales Wirtschaftsrecht und Privatrecht

Exportrecht - Internationales Vertragsrecht - Internationales Verbraucherrecht - UN-Kaufrecht CISG - Incoterms - Handelsvertreterrecht - Erbrecht in Europa - Erbrechtsverordnung - Ausländisches Gesellschaftsrecht - Zweigniederlassung im Ausland - Insolvenz im Ausland - Europäisches Mahnverfahren - internationales Schiedsverfahren - EuGVVO Prozessführung 

Wir arbeiten seit 1995 auf dem Gebiet des Internationalen Rechts, grenzüberschreitend. Unsere Korrespondenzsprachen sind deutsch, italienisch, englisch, französisch, spanisch, arabisch (maghrebinisches Arabisch). 

Italienisches Recht

Italienisches Recht

  • italienisches Erbrecht
  • italienisches Immobilienrecht
  • italienisches Konsularrecht und vorbereitendes Notariat
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Internationales Recht

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    • Schweiz
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Steuerrecht

Steuerrecht

  • Internationales Steuerrecht – Wohnsitz, Arbeit, Betriebsstätte, Doppelbesteuerungsabkommen
  • Erbschaftssteuerrecht Deutschland / Italien
  • Steuerrecht Italien
  • Kapitaleinkünfte Ausland

 

 

AKTUELL

  • Ab 1.01.2024 Neue Impatriati - Regelung/Steuervergünstigung für Zuziehende:

    Die Gesetznovelle gilt für Steuerpflichtige, die ihren steuerlichen Wohnsitz gemäß Artikel 2 des TUIR ab dem 1. Januar 2024 in das Hoheitsgebiet des Staates verlegen, und die 

    • Arbeitseinkommen,
    • Einkommen, das Arbeitseinkommen gleichgestellt ist, und
    • Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

    erzielen. Wie bisher, gelten für Zugezogene bestimmte Begünstigungen bei der Einkommensbesteuerung. Die Gesetzesnovelle ändert allerdings die bisherigen Begünstigungen gem. Art. 16 des Gesetzesdekrets Nr. 147 vom 14. September 2015 und Art. 5 Absätze 2bis, ter, quater DL 34 2019 ab und beschränkt die maximale Steuerentlastung auf 50%. Zudem werden Sanktionen eingeführt für eine vorzeitige Rückkehr oder Falschangaben. 

     
  • Neuigkeiten 2024 für Vermietungen von Ferienimmobilien Italien

    Das Haushaltsgesetz 2024 hat in Italien zu einigen Änderungen für die Vermietung von Ferienimmobilien geführt.

    Vorgesehen ist:

    Einführung des CIN, des nationalen Identifikationscodes für touristische Einrichtungen, der die auf kommunaler und regionaler Ebene vergebenen Codes ersetzen soll.

    Erhebliche Geldstrafen und Steuerkontrollen für diejenigen, die Kurzzeitvermietungen anbieten, ohne den Eintragungsnachweis  vorzuweisen.

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  • 2024: Änderungen der Erbschaftssteuer Italien

    Reform der Erbschaftssteuer Italien 2024. Was ändert sich?

    Die wichtigste Neuerung ist die Abschaffung der sogenannten Schenkungsaddition, d.h.: die fiktive Zusammenlegung des Wertes von Schenkungen zu Lebzeiten des Verstorbenen zugunsten des Erben und Hinzurechnung auf den Freibetrag im Erbfall. Dies wurde nun im Rundschreiben 29/E vom 19. Oktober 2023 und die Anordnung Nr. 396213 der Steuerbehörde vom 8. November 2023 veröffentlicht.

    Dem Rundschreiben zufolge ist die Einrichtung der Hinzurechnung der addierten Schenkungen auf die "Erbschaft" als veraltet zu betrachten, so dass sie weder für die Festlegung der Steuersätze noch für die Berechnung des Freibetrages angewendet werden kann.

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  • Unterlassene Steuererklärung Italien, Heilung durch Selbstanzeige. Fristende 31.12.2023?

    Ein dem deutschen Steuerrecht nach § 371 AO vergleichsbares Verfahren der Selbstanzeige ist in Italien in dieser Form unbekannt. 

    Die Möglichkeit der "Heilung" von Unregelmäßigkeiten, Verstößen und Nichteinhaltung von Pflichten oder Erfüllungen, die formaler Natur sind, durch eine standarisierte Selbstanzeige in Form einer Meldung, wird nun im Jahressteuergesetz 2023 wieder eingeführt. Dies betrifft im Wesentlichen fehlende oder unrichtige Angaben für die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage  

    - der Einkommenssteuer, 
    - der Mehrwertsteuer und 
    - der IRAP;

    und betreffend der dadurch nicht gezahlten Steuern, die bis zum 31.10.2022 begangen wurden. 

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  • Steuervorschriften für Kryptowährungen Italien

    Steuervorschriften für Kryptowährungen in Italien und rückwirkende Amnestie

    Einzelheiten zum Jahressteuergesetz Italien 2023. Zum ersten Mal in der italienischen Gesetzgebung ist eine steuerliche Regelung für Kryptowährungen (oder 'virtuelle Währungen', 'Krypto-Assets', etc.) vorgesehen, die zunächst die ausdrückliche Einbeziehung von Krypto-Assets in den steuerlichen Rahmen für das Einkommen natürlicher Personen festlegt.  Das konsolidierte Einkommenssteuergesetz 2023 enthält dazu eine neue Kategorie von 'verschiedenen Einkünften', die aus Kapitalgewinnen und anderen Einkünften besteht, die durch: 
    - Einlösung 
    - Veräußerung gegen Entgelt; 
    - Tausch; 
    - Besitz 
    von Krypto-Vermögenswerten, unabhängig von ihrer Bezeichnung, die elektronisch gespeichert oder mit Distributed-Ledger- oder gleichwertigen Technologien gehandelt werden, in Höhe von insgesamt mindestens 2.000 EUR während des Steuerzeitraums.

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  • Italien Steuervergünstigung Immobilienkauf 2023

    Immobilienkauf Italien; Mit dem Dekret "Sostegni bis" (Gesetzesdekret Nr. 73/2021) wurden neue Steuervergünstigungen zur Förderung des Wohnbedürfnisse junger Menschen zu fördern.

    Die Vergünstigungen können insbesondere von jungen Menschen in Anspruch genommen werden, die
    - in dem Jahr, in dem die Kaufurkunde ausgestellt wird, noch nicht 36 Jahre alt sind;
    - einen ISEE-Indikator/Jahreseinnahme von nicht mehr als 40.000 € haben
    - die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der normalen Erstwohnung erfüllen.

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