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Fachgebiete
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Internationales Wirtschaftsrecht
Wir betreuen Mandate im Europarecht sowie europäisches Zivil- und Verfahrensrecht.
Europäisches Recht ist heute präsenter denn je, gerade vor deutschen Gerichten. Nicht immer ist man mit den Neuigkeiten vertraut, teilweise sind Auslandsbezüge in einer Rechtssache nicht direkt ersichtlich. Eine Vielzahl von internationalen Regelungen und Europäischen Rechtsverordnungen zählen zur deutschen Rechtsordnung, deren Kenntnisse berufs- und haftungsrechtlich vorausgesetzt werden.
Privatkunden
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Verbraucherrecht Europa - Leistungen für private Kunden
Wir betreuen Privatpersonen und Verbraucher in Europa.
Wir beraten und betreuen Arbeitnehmer auf dem Gebiet des internationalen Arbeitsrechts mit Schwerpunkt Individualarbeitsrecht in Europa. Hierzu zählen insbesondere
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das Recht bei Einstellung des Arbeitnehmers,
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das laufende Arbeitsverhältnis,
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Direktions- und Weisungsrecht, Kündigungsverfahren und Abfindungsverhandlungen, Sozialpläne/Interessenausgleich
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Bußgeldsachen
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Verkehrsunfälle
Testament Pflichtteil Vermächtnis Ausschlagung Miterben
Europäisches Erbrecht: Ab dem 17.08.2015 gilt die neue EU-Erbrechtsverordnung (sog.Rom IV-Verordnung)
Die EU-Verordnung enthält kein neues eigenständiges Erbrecht, sondern regelt im Wesentlichen, welches nationale Erbrecht bei internationalen Todesfällen anwendbar ist sowie Regelungen zur
- Zuständigkeit der Gerichte,
- Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen/öffentliche Urkunden
- zum Europäischen Nachlasszeugnis
Wir beraten zum Internationalen Erbrecht der Länder der europäischen Union einschließlich der Staaten (Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlanden, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien) sowie ehemaliges Jugoslawien (Serbien Montenegro, Bosnien Herzegowina, Kroatien, Slowenien) und der Schweiz. Vorsorgeberatung bei der Testamenterrichtung. Wir ermitteln Vermögen und Schulden des Verstorbenen, falls erforderlich auch grenzüberschreitend.
Im Rechtsfall vertreten wir unsere Mandanten in den förmlichen und gerichtlichen Verfahren
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Auseinandersetzungen,
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Erbscheinsverfahren,
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Erbschaftsannahme- oder Ausschlagung
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notarielle oder gerichtliche Erbschaftsauseinandersetzungen.
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Grundbuchumschreibungen nach Erfbfall
und veranlassen die entsprechenden
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Eintragungen und Korrekturen der Personenstandsdaten,
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Umschreibungen in den Grundbüchern und Immobilienregistern
Soweit erforderlich, kann das Verfahren von uns oder über unser Netzwerk auch im Ausland betreut werden. Als hiesiger Ansprechpartner informieren wir unsere Klienten über die Vorgänge. Unsere Dienstleistung bieten wir bundesweit an. Wir korrespondieren in den 5 europäischen Sprachen (Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch, Spanisch).
Beratungen zum internationalen Erbschaftssteuerrecht runden unsere Leistung ab.
Familienrecht International Trennung Scheidung
Wir beraten umfassend zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweils anwendbaren ausländischen Rechts. Im Rechtsfall vertreten wir unsere Mandanten in den förmlichen und gerichtlichen Verfahren vor deutschen Gerichten bei der
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der Ehetrennung und Ehescheidung,
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Sorge- und Umgangsrecht,
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der güterrechtlichen Auseinandersetzungen,
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Grundbuchumschreibungen nach Scheidung
und veranlassen die entsprechenden
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Eintragungen in die nationalen Heirats- und Eheregister,
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Korrekturen der Personenstandsdaten,
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Umschreibungen in den Grundbüchern und Immobilienregistern.
Beratungen zum internationalen Steuerrecht runden unsere Leistung ab. Soweit erforderlich, kann das Verfahren von uns oder über unser Netzwerk auch im Ausland betreut werden. Als hiesiger Ansprechpartner informieren wir unsere Klienten über die Vorgänge. Wir korrespondieren in den 5 europäischen Sprachen (Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch, Spanisch).
Internationales Vertragsrecht Rechtsanwalt
Wir beraten zum internationalen Vertrags - und Verbraucherrecht - und betreuen unsere Mandanten bei der gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche im Inland, bundesweit. Rechtsstreitigkeiten im europäischen Ausland können durch unser Korrespondenznetzwerk zuverlässig vor Ort bereut werden. Wir koordinieren die Vorgehensweise und stehen als hiesiger Ansprechpartner für alle Fragen zur Verfügung.
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Kaufrecht, einschließlich UN-Kaufrecht
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Verbraucherrecht
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Werkunternehmerrecht
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Miete und Pachtverträge
Rechtsanwalt Gian Luca Pagliaro, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
Unternehmer
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Beratungen zum internationalen Recht
Wir betreuen mittelständige Wirtschaftsunternehmen im In- und Ausland.
Biolebensmittelrecht - Ökoverordnung
Wir betreuen europaweit Mandanten in dem Bereich des Biolebensmittel- und Ökorechts und bieten insbesondere an
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Beratung zum Regelwerk "EG-Ökoverordnung",
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Biosiegel, Zertifizierungsrecht,
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Rückstands- und Lebensmittelhaftungsrecht nach EU-BasisVo und LFBG,
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Rückruf, internationales Handelsrecht, Sonderrecht des Getreide - und Gemüsehandels,
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Vertretung im Schiedsverfahren,
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Internationale Privat Public Partnership Projekte in Afrika und Südamerika für Öko-Landbau, Verpackungs- und Verarbeitungsanlagen. Planung und Vermittlung von Finanzierungs- und Fördermitteln öffentlicher Stellen, Beratung bei der Realisierung, Projektverwaltung und Überwachung nach Erfordernissen der Public Administration . Alles aus einer Hand. Juristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Qualitäts- und Agraringenieure Kooperieren im Bereich Bio und Lebensmittel
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Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation erfolgen durch unseren Public Relations Partner.
Zu unseren Mandanten zählen Erzeuger und Händler, die ihre Produkte als Bio- oder Ökoware anbauen oder verkaufen bzw. mit dem Bio-Siegel kennzeichnen.
Brüssel Ia Verordnung, Europäischer Mahnbescheid, Europäischer Vollstreckungstitel
Grenzüberschreitende Gerichtsverfahren und Streitigkeiten, Forderungseinzug per Gerichts - und Vollstreckungsverfahren.
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Wir betreuen unsere Mandanten bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen gegen den Schuldner mit Sitz im europäischen Ausland
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Verteidigung gegen ausländische Mahnbescheide - Zahlungsbefehle / Europäischer Mahnbescheid und europäische Vollstreckungstitel
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Titulierte Gläubiger betreuen wir im Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Schuldner im europäischen Ausland. Vor Einleitung der Vollstreckungsmaßnahmen erfolgt regelmäßig eine Adressermittlung und Bonitätsprüfung. Die einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen werden dann mit unseren Korrespondenzpartnern vor Ort koordiniert.
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Durchsetzung von unbestrittenen Forderungen in der Europäischen Union im Rahmen des europäischen Vollstreckungstitels
Im Falle eines Forderungsausfalls erstellen wir beglaubigten Nachweis oder Testat zum Zwecke der Einzelwertberichtigung oder (teilweisen) Uneinbringlichkeit. Siehe auch -> Recht & Steuern
Rechtsanwalt Gian Luca Pagliaro verfügt in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht über nachgewiesene und zertifizierte Kompetenzen in Fragen des internationalen Zivilprozessrechts, § 14n Ziff.7 FAO.
Nachtragsliquidation GmbH und Aktiengesellschaft
Wir vertreten die Gesellschaft gemäß festgelegten Aufgabenkreis gem. § 66 Abs. 5 GmbHG, § 273 Abs. 4 AktG als Nachtragsliquidator.
Lesen Sie hierzu: Nachtragsliquidator Rechtsanwalt internationales Recht
Rechtsanwalt Gian Luca Pagliaro verfügt in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht über nachgewiesene und zertifizierte Kompetenzen in Fragen des internationalen Gesellschaftsrechts gem. § 14n Ziff.4 FAO.Schnittpunkte zum Steuerrecht bearbeiten wir gemeinsam mit unseren Kollegen der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Kanzlei KHB, Kremer, Hamböcker, Boddenberg, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, direkt bei uns im Hause.
Europäisches Verbraucherrecht
Unsere Kanzlei berät Produzenten und Händler zum Europäischen Verbraucherrecht bei der Umsetzung von EU-Verordnungen, insbesondere bei Kennzeichnungs- und Informationspflichten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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EU-Bio Lebensmittelrecht,Kennzeichnung von Lebensmitteln,
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Närwertkennzeichnung,
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EU-KosmetikrichtlinieVerbraucherrechterichtlinie
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Informationspflichten E-Shop
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Ökodesignrichtlinie (Energieverbauchskennzeichnung)
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Grenzüberschreitender Warenkauf
Rechtsanwalt Gian Luca Pagliaro verfügt in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht über nachgewiesene und zertifizierte Kompetenzen in Fragen des internationalen Steuerrechts, § 14n Ziff.7 FAO.
Internationales Vertragsrecht, UN Kaufrecht
Wir bearbeiten seit 1995 Verträge mit internationalen Bezügen. Über unsere Datenbankanbindungen und als Mitglied der Gesellschaft für Auslandsrecht der Universität zu Köln können wir zudem auf aktuelle Fachquellen zugreifen.Rechtsstreitigkeiten im europäischen Ausland können durch unser Korrespondenznetzwerk zuverlässig vor Ort bereut werden. Wir koordinieren die Vorgehensweise und stehen als hiesiger Ansprechpartner für alle Fragen zur Verfügung.Kooperationsnetzwerk Europa und Übersee über die Association of Foreign Lawyers Germany
- Internationales Kaufrecht, einschließlich UN-Kaufrecht
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Internationales Werkunternehmerrecht
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Miet- und Pachtverträge im Ausland
- ICC Regeln, Incoterms 2010
Wir korrespondieren mehrsprachig in deutsch, englisch, italienisch, spanisch, französisch, niederländisch.
Rechtsanwalt Gian Luca Pagliaro verfügt in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht über nachgewiesene und zertifizierte Kompetenzen in Fragen des internationalen Steuerrechts, § 14n Ziff.7 FAO.
Internationales Vertriebsrecht
Handelsvertreterrecht Franchisevertrag Vertragshändllervertrag Vertriebsbeschränkungen geschlossene Händlersysteme Wettbewerbsverbot Preisbindung passiver Verkauf über Internet EU Vertikalverordnung.Themen, die wir seit 1995 bearbeiten. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Vertragserstellung, Vertragsaufhebung, zu Fragen des Kündigungsrechts, Abfindungs- und Provisionsabrechnung, Direktions- und Weisungsrecht. Verbundene Rechtsgebiete wie z.B. Sozialrecht (Beiträge ENASARCO), Gewerberaummietrecht decken wir ebenfalls ab.Über unser Netzwerk können Streitigkeiten vor italienischen Gerichten betreut werden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an glp@ra-pagliaro.
Fallstricke
Viele Fallstricke im europäischen Händlerregress. Aufwendungen, die der Einzelhändler aufbringen muss, um eine defekte Ware bei seinem Kunden auszutauschen oder zu reparieren, können nach der deutschen Rechtslage auf den Vorlieferanten abgewälzt werden. Voraussetzung ist, dass die verkaufte Sache mangelhaft gewesen ist. Die Durchsetzung dieses sogenannten „Händlerregressanspruchs“ im europäischen Binnenhandel ist allerdings problematisch.Lesen Sie Fallstricke im europäischen HändlerregressRechtsanwalt Gian Luca Pagliaro verfügt in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht über nachgewiesene und zertifizierte Kompetenzen in Fragen des internationalen Handelsrecht gem. § 14n Ziff.3 FAO.
Gesellschaftsrecht in Europa - Internationales Gesellschaftsrecht
Wir begleiten unsere Mandanten bei der Gründung von Unternehmen und Gesellschaften sowie bei dem Erwerb oder Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen im In-und Ausland.
Alle notwendigen Beurkundungsakte werden über unser Büro in Zusammenarbeit mit unseren festen Notar- und Kooperationspartnern umgesetzt. Über unser Korrespondenznetzwerk können wir auf fachkundige Kollegen, Rechtsanwälte, Steuerberater/Wirtschaftprüfer und Personaldienstleister zurückgreifen, die vor Ort tätig werden und als direkter Ansprechpartner mit der Zweigstelle zusammenarbeiten.
Fragen zum deutschen internationalen Steuerrecht beantworten Ihnen gerne unsere internen Kooperationspartner, die Kollegen der Steuerberater - und Wirtschaftsprüferkanzlei KHB im Hause.
Das ausländische Arbeitsrecht können von unseren ständigen Kooperationspartnern kompetent betreut werden. Sie stehen Ihnen auch für sämtliche Formalitäten wie Firmeneinschreibung, Personalanmeldung, Steuerberatung und Buchhaltung vor Ort zur Verfügung.
Auf Wunsch stellen wir sog. good standing certifications aus.Rechtsanwalt Gian Luca Pagliaro verfügt in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht über nachgewiesene und zertifizierte Kompetenzen in Fragen des internationalen Gesellschafts und internationalen Steuerrechts, § 14n Ziff.7 FAO
Internationaler Urkundenverkehr - Rechtsanwalt
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Vollmachten im internationalen Urkundenverkehr - Rechtsanwalt
Das deutsche Recht gilt regelmäßig nicht für Vollmachten, die im Ausland verwendet werden, insbesondere für die folgenden Rechtsgebiet
- Familenrecht
- Erbrecht
- Immobilienrecht
- Unternehmensrecht
Was im Einzelnen in der Vollmacht aufzunehmen ist, wie sie ausgestaltet werden muss und insbesondere die Form der Vollmacht, regelt das Recht des Staates, in dem die Vollmacht zur Geltung kommen soll (sog. Wirkungs- und Formstatut). Soweit besondere Formerfordernisse bestehen, etwa notarielle Beurkundung oder Beglaubigung der Vollmacht, können diese aber auch vor einem deutschen Notar erbracht werden. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass ein deutscher Notar eine Vollmacht gleich in der jeweiligen ausländischen Sprache beglaubigt, so dass diese unmittelbar im Ausland verwendet werden kann. Unter Umständen muss zur Anerkennung noch eine Apostille oder Legalisation beigebracht werden.
Wir bearbeiten und erstellen Vollmachten im Entwurf zur Verwendung im Ausland und koordinieren die notarielle Beglaubigung / Beurkundung, wenn möglich bei einem Notar in Ihrer Nähe.
Lesen Sie auch in Aktuell 7/2017: Gesetzesänderung für internationalen Vollmachten und Internationaler Rechtsverkehr
Ihr Berater
Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen, zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Aktuell
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1/21: Zum 16.07.2021 tritt die EU Marktüberwachungsverordnung für alle Marktteilnehmer in Kraft
Unternehmen müssen sich auf ein neues Marktüberwachungssystem einstellen. Künftig stehen die Hersteller, Händler, Importeure und Repräsentanten stärker in der Verantwortung. Lesen Sie hierzu
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1/20: Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 treten in Kraft
Steuerrichtlinien sind von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates an die Finanzbehörden gerichtete Anweisungen zur Rechtsauslegung, die zwecks einheitlicher Anwendung des Steuerrechts, zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Minimierung des Verwaltungsaufwands vom Bundesfinanz-ministerium erlassen werden. Die Erbschaftssteuer-Richtlinie 2019 soll „im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen, Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung“ tragen. Zu nennen sind in erster Linie verlässlichere Handhabungen bei der Vererbung von Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG, dort insbesondere die Ermittlung der Lohnsumme, unter anderem in Umwandlungsfällen, die Behaltensregelungen für Betriebs-vermögen, Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, Alters-versorgungsvermögen, Überlassene Grundstücke bei Betriebs-aufspaltung, Investitionsklausel. Lesen Sie auch
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4/19: OLG Saarbrücken zur Grundbuchberichtigung und Europ. Nachlasszeugnis
Gem. §§ 22, 35 S.1 n.F GBO sind Grundbücher aufgrund Erbgang auch dann zu berichtigen, wenn statt eines Erbscheins ein Europäisches Nachlasszeugnis vorgelegt wird. Die Frage, mit der sich nun das Oberlandesgericht Saarbrücken beschäftigen musste war, ob auch ein dinglich wirkendes Vermächtnis, in diesem Fall sog. Vindikationslegat nach dem französischem Erbrecht, welches ausschließlich den Nießbrauch an einer in Paris belegenen Wohnung sicherte, auf der Grundlage des Europäischen Nachlasszeugnisses eingetragen werden kann oder die Erben (Eigentümer) ihre Zustimmung hierzu erteilen mussten. Der 5. Senat hat hierzu entschieden, unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des EuGH im Fall Kubicka, dass das Nachlasszeugnis hinreichenden Nachweis hierfür bietet. Dem Grundbuchamt steht hierzu dennoch ein umfassendes Prüfungsrecht zu. (OLG Saarbrücken, Beschl. 23.05.2019, 5W25/19, abgedruckt in ErbR 10, 645
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3/19: EuGH entscheidet zur Zuständigkeit deutscher Gerichte im internationalen Erbrecht
In seiner Entscheidung vom 21.06.2018 - Rs. C-20/17 - hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) entschieden, dass sich die Zuständigkeit deutscher Gerichte in internationalen Nachlasssachen auch dann nach den einschlägigen Vorschriften der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) richte, wenn ein (nur) nach dem deutschen Recht vorgesehener Erbschein beantragt wird. Damit ist der EuGH der weit verbreiteten Auffassung in der deutschen Literatur (zuletzt Wever/Schall, NJW 2016/3564) entgegengetreten, wonach für Erbscheinanträge eine autonome deutsche Zuständigkeitsregelung nach dem FamFG greife. Lesen Sie auch "Internationales Erbrecht. Was können wir für Sie tun."
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2/19: Geoblocking Verordnung der Europäischen Union seit Dezember 2018 in Kraft
Online-Händler sind seit Dezember 2018 verpflichtet, ihr Onlineangebot so anzubieten, dass Verbraucher mit Wohnsitz in einem der EU-Mitgliedsländern nicht ausgeschlossen werden. Damit hat die Europäische Union auf das sogenannte Geoblocking reagiert. Lesen Sie hierzu die Einzelheiten
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1/19: Brexit Notfallplan für Unternehmen veröffentlicht
Brexit: Fragen und Antworten zum No-Deal-Szenario. Die Europäische Union hat einen Notfallplan zum Szenario eines ungeregelten Brexits veröffentlicht. Darin werden zu jedem Themengebiet die Rechtsfolgen eines ungeordneten Brexits erläutert. Unter der Rubrik TRADE/TAXUD sind die Folgen für Handel / Steuern und Zollunion aufgeführt. Unter der Rubrik JUST werden die Konsequenzen für den justiziellen Raum, insbesondere die Anwendung der Brüssel 1a und alle weiteren Zuständigkeitsregelungen erläutert. Ein weiteres wichtiges Thema ist das Gesellschaftsrecht und die Existenz von englischen Gesellschaftsformen wie der Ltd. mit Niederlassungen im Europäischen Binnenmarkt. Dort heißt es:
"Zweigniederlassungen in den EU-27-Mitgliedstaaten von im Vereinigten Königreich eingetragenen Gesellschaften werden zu Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus Drittländern, sodass die entsprechenden Vorschriften für Zweigniederlassungen von Gesellschaften aus Drittländern gelten werden."
Link zu der Veröffentlichung der EU Kommission:
Mitteilungen zur Vorbereitung auf den Brexit
Link zu dem Bundesministerium für Wirtschaft und Industrie
Brexit: Fragen und Antworten zum No-Deal-Szenario
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4/18: Die sog. EU Güterrechtsverordnung tritt am 29.01.2019 in Kraft
Wichtige Neuigkeit für alle internationalen Ehepaare. Die Verordnung enthält eigenständige, neue Regelungen zum anwendbaren Güterrecht und zu den Zuständigkeiten der Gerichte in Streitigkeiten über den Ausgleich bzw. Vermögensaufteilung im Fall der Trennung, Scheidung und Tod. Sie hat daher auch erhebliche Bedeutung für den Nachlass im Erbrecht. Denn welchem Ehepartner was gehört und was im Todesfall letztlich vererbt wird, wird durch das Güterrecht bestimmt! Die bisherigen Regelungen, die zur Bestimmung des einschlägigen Güterrechts bestehen, sind ab diesem Datum überholt! Dies ist von ganz erheblicher Bedeutung für interkulturelle Paare und Eheleute, die ihren Wohnsitz in das Ausland verlegen. Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag.
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3/18: Handelsvertreter Vollstreckung Buchauszug gem. § 87c HGB
Nach dem Urteil des Oberlandesgericht München vom 19.01.2018, Az.: 7W1654/17 ,ist die die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gegeben, wenn der Buchauszug nach § 87 c HGB durch einen Sachverständigen in den Geschäftsräumen einer in Österreich ansässigen Schuldnerin zu erstellen ist. (Art 22 Nr 5 EGV 44/2001, § 887 Abs 1 ZPO). Die Erstellung eines Buchauszugs ist auch dann eine vertretbare Handlung, wenn sich die hierzu benötigten Unterlagen im Ausland befinden. Die deutschen Gerichte sind für die Anordnung der in Rede stehenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach § 887 ZPO international zuständig. In dem entschiedenen Fall ging es um den Kostenvorschuss für die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers und die Anordnung, diesem den Zutritt zu den im Ausland gelegenen Geschäftsräumen der Schuldnerin und Einsicht in die Geschäftsbücher zu gewähren. Die Ermächtigung nach § 887 Abs. 1 ZPO sowie die Verpflichtung der Schuldnerin zur Vorauszahlung der Kosten der Ersatzvornahme nach § 887 Abs. 2 ZPO bindet nur die inländischen Gerichte und Vollstreckungsorgane. Da die Verpflichtung zur Zahlung des Kostenvorschusses vor einer Vollstreckbarerklärung im Ausland auf eine Durchsetzung im Inland beschränkt sei, ist kein Grund ersichtlich, für die Ermächtigung der Ersatzvornahme und die Anordnung der Kostenvorauszahlung eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte zu verneinen, die in den Vollstreckungswirkungen auf das Inland beschränkt ist (so schon der BGH, Beschluss vom 13.08.2009, Az. I ZB 43/08).
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2/18: Brexit - EU Kommission veröffentlicht das Austrittschreiben Großbritanniens
Die EU Kommission hat nun das Austrittsschreiben Großbritannien an den Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, vom 29.03.2017 veröffentlicht.
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